BFSG-Check: Ist deine Website vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen? – DIEVION Barrierefreiheit

BFSG-Check: Ist deine Website vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Inhalt
  1. Was das BFSG überhaupt ist
  2. Der Schnell-Check in drei Fragen
  3. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen im Detail
  4. Was technisch verlangt wird
  5. Was bei einem Verstoß droht
  6. So gehst du jetzt vor
  7. Mehr davon? Der Digital Experience Brief.

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, und viele Mittelständler wissen bis heute nicht, ob es sie betrifft. Das ist gefährlich, denn Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind kein theoretisches Risiko. In diesem Artikel bekommst du einen ehrlichen Schnell-Check, mit dem du in wenigen Minuten einschätzt, ob deine Website unter das BFSG fällt, was konkret droht und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Auf den Punkt

Betroffen bist du, wenn du Verbrauchern elektronisch Produkte oder Dienstleistungen anbietest, also etwa einen Onlineshop, eine Online-Buchung oder einen digitalen Vertragsabschluss betreibst. Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, aber nicht pauschal. Maßstab ist die Norm EN 301 549 mit WCAG 2.1 Level AA.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt seit 28. Juni 2025: Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um.
  • Betroffen sind B2C-Angebote: Onlineshops, Buchungssysteme, Banking und Websites mit Vertragsabschluss.
  • Ausnahme ist begrenzt: Kleinstunternehmen sind nur bei Dienstleistungen befreit, nicht generell.
  • Technischer Maßstab: EN 301 549 verweist auf WCAG 2.1 Level AA.
  • Sanktionen sind real: Bußgelder bis 100.000 Euro plus Marktüberwachung und behördliche Anordnungen.
  • Der Selbsttest hilft: Drei Kernfragen zeigen dir schnell, ob du handeln musst.

Was das BFSG überhaupt ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen digitale Produkte und Dienstleistungen genauso nutzen können wie alle anderen. Das klingt nach einem sozialen Anliegen, und das ist es auch, aber es ist eben zusätzlich ein Gesetz mit klaren Pflichten und Sanktionen. Seit dem 28. Juni 2025 gilt es verbindlich. Wer bis dahin nichts unternommen hat, ist nicht automatisch im Verzug, sollte aber wissen, dass die Übergangsfrist vorbei ist.

Wichtig für dein Verständnis: Das BFSG richtet sich nicht an Behörden. Für öffentliche Stellen gilt weiterhin das ältere Behindertengleichstellungsgesetz. Das BFSG betrifft die Privatwirtschaft, genauer gesagt Unternehmen, die Verbrauchern bestimmte Produkte und Dienstleistungen elektronisch anbieten. Genau hier entsteht die Unsicherheit, weil viele nicht wissen, ob ihre normale Firmenwebsite dazugehört oder nicht. Wenn du wissen willst, was Barrierefreiheit konkret bedeutet, findest du bei uns eine verständliche Erklärung dazu, was sich technisch dahinter verbirgt.

Der Schnell-Check in drei Fragen

Die gute Nachricht: Du musst kein Jurist sein, um eine erste Einschätzung zu treffen. Geh diese Selbsttest-Fragen ehrlich durch. Je öfter du mit Ja antwortest, desto wahrscheinlicher fällst du unter das Gesetz.

  • Verkaufst du online an Verbraucher? Wenn du einen Onlineshop betreibst und Privatkunden bei dir bestellen und bezahlen können, ist das ein starkes Indiz für eine Betroffenheit.
  • Können Kunden bei dir online buchen oder einen Vertrag abschließen? Terminbuchung, Reservierung, digitaler Vertragsabschluss oder ein Kundenkonto zählen hier deutlich mehr als eine reine Visitenkarten-Website.
  • Hast du mehr als 10 Mitarbeitende oder über 2 Mio. Euro Umsatz? Kleinstunternehmen unter beiden Schwellen können bei Dienstleistungen befreit sein. Sobald du eine der beiden Grenzen überschreitest, entfällt diese Erleichterung.

Ein Beispiel zur Einordnung: Ein Handwerksbetrieb mit acht Beschäftigten und einer reinen Informationsseite ohne Shop und ohne Buchung ist in vielen Fällen nicht betroffen. Ein Online-Händler mit fünfzehn Mitarbeitenden und aktivem Shop dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit schon. Zwischen diesen beiden Polen liegen die Graufälle, und genau die solltest du nicht auf gut Glück einschätzen.

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Wir schauen uns deine Website an und sagen dir ehrlich, ob und wo Handlungsbedarf besteht.

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Die Ausnahme für Kleinstunternehmen im Detail

Rund um die Kleinstunternehmer-Regel kursieren viele Halbwahrheiten. Deshalb hier die saubere Version: Als Kleinstunternehmen giltst du, wenn du weniger als 10 Beschäftigte hast und gleichzeitig höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreichst. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Und selbst dann greift die Ausnahme nur für Dienstleistungen, nicht pauschal für alles.

Der entscheidende Punkt, den viele überlesen: Für Produkte gilt diese Erleichterung nicht in gleicher Weise. Wer also physische oder digitale Produkte in den Verkehr bringt, kann trotz kleiner Betriebsgröße in der Pflicht stehen. Verlass dich deshalb nicht darauf, dass du wegen deiner Mitarbeiterzahl automatisch außen vor bist. Die Abgrenzung zwischen Produkt und Dienstleistung ist im Einzelfall knifflig und sollte im Zweifel geprüft werden.

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Was technisch verlangt wird

Wenn du betroffen bist, stellt sich die nächste Frage: Was heißt barrierefrei überhaupt in der Praxis? Der rechtliche Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA, verweist. Das ist der anerkannte Standard, an dem sich die Prüfung orientiert.

Übersetzt in konkrete Anforderungen bedeutet das unter anderem:

  • Ausreichende Farbkontraste, damit Texte auch bei Sehschwäche lesbar bleiben.
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ohne dass eine Maus zwingend nötig ist.
  • Sinnvolle Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader Inhalte vorlesen können.
  • Klare Struktur durch korrekte Überschriften und semantisches HTML.
  • Formulare mit verständlichen Beschriftungen und nachvollziehbaren Fehlermeldungen.
  • Untertitel oder Transkripte für Video- und Audioinhalte.

Das ist keine kosmetische Aufgabe, sondern betrifft die Substanz deiner Website. Genau deshalb lohnt es sich, das nicht als lästige Pflicht abzutun, sondern als Chance. Barrierefreie Seiten sind meist schneller, sauberer strukturiert und schneiden bei Google besser ab. Einen Überblick über unsere Leistungen in diesem Bereich findest du auf unserer Seite dazu.

Was bei einem Verstoß droht

Jetzt zum ernsten Teil, ohne Panikmache. Das BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Diese können tätig werden, etwa auf Beschwerde von Verbrauchern oder Verbänden, und Mängel feststellen. In der Folge kann die Behörde anordnen, dass Barrieren beseitigt werden, und im äußersten Fall ein Angebot vom Markt nehmen lassen. Zusätzlich sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich.

In der Praxis steht am Anfang selten sofort das höchste Bußgeld, sondern meist die Aufforderung nachzubessern. Trotzdem solltest du das Thema nicht aussitzen. Neben der behördlichen Seite gibt es auch das Risiko von Abmahnungen und einen handfesten Reputationsschaden, wenn öffentlich wird, dass deine Website Menschen mit Behinderung ausschließt. Der wirtschaftlich klügste Weg ist, das Problem geordnet anzugehen, bevor es jemand für dich entdeckt.

So gehst du jetzt vor

Wenn dein Schnell-Check auf eine Betroffenheit hindeutet, empfehlen wir dir ein pragmatisches Vorgehen in vier Schritten, statt in Aktionismus zu verfallen.

  • Bestandsaufnahme: Lass deine Website gegen WCAG 2.1 AA prüfen, um zu wissen, wo du wirklich stehst.
  • Priorisieren: Zuerst die kritischen Barrieren beheben, etwa bei Kaufabschluss, Formularen und Navigation.
  • Nachrüsten: Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung und Alternativtexte systematisch angehen.
  • Dokumentieren: Eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen und den Stand fortlaufend pflegen.

Damit du nicht raten musst, ob dich das Gesetz betrifft, arbeiten wir bei DIEVION an einem echten BFSG-Selbsttest als Tool, mit dem du deine Situation strukturiert einschätzen kannst. Der kommt separat und nimmt dir die erste Einordnung deutlich ab. Bis dahin ist der schnellste Weg zur Klarheit ein kurzes Gespräch mit uns.

Klarheit statt Bauchgefühl

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Ab wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt verbindlich seit dem 28. Juni 2025. Die Übergangsfrist ist damit abgelaufen, betroffene Unternehmen müssen die Anforderungen also bereits erfüllen.
Ist meine kleine Website betroffen?
Das hängt davon ab, was du anbietest. Eine reine Informationsseite ohne Shop, Buchung oder Vertragsabschluss ist oft nicht betroffen. Sobald Verbraucher online kaufen, buchen oder Verträge schließen können, wird es wahrscheinlich. Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, aber nicht bei Produkten.
Was kostet es, Barrierefreiheit nachzurüsten?
Eine seriöse Pauschale gibt es nicht, weil die Kosten stark vom Ausgangszustand abhängen. Eine gut gebaute, moderne Seite braucht oft nur gezielte Anpassungen, eine veraltete Seite mehr Aufwand. Sinnvoll ist immer, mit einer Bestandsaufnahme zu starten, damit du weißt, welcher Aufwand real auf dich zukommt.
Was droht bei einem Verstoß?
Marktüberwachungsbehörden können Mängel feststellen, die Beseitigung anordnen und im Extremfall ein Angebot vom Markt nehmen. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich. Dazu kommen Risiken durch Abmahnungen und Reputationsschäden.
Wie schnell ist eine Website barrierefrei?
Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Kleinere Anpassungen an einer soliden Basis sind zügig machbar, umfangreiche Umbauten brauchen länger. Realistisch planst du eine Prüfung, eine Priorisierung und dann die Umsetzung der kritischen Punkte zuerst.
  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Viktor Ditler
Gründer, DIEVION · Digital Experience · UX Studio · AI Agency · Sankt Augustin

Viktor verbindet seit über 15 Jahren Design, Technologie und KI zu digitalen Erlebnissen, die messbar wirken. Mit DIEVION holt er das Niveau großer Studios zu mittelständischen und lokalen Unternehmen: persönlich, direkt und ohne Umwege.

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